Carrière - Karriere ist weiblich e. K., Ingolstadt
Anmeldung
Mit der Anmeldung erkennt die Teilnehmerin, der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Eingang der Anmeldung wird diese schriftlich bestätigt. Ca. 10 Tage vor Lehrgangsbeginn erhalten die Teilnehmerinnen die Einladung zum Lehrgang. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Teilnehmerin die Anmeldebestätigung zum Lehrgang erhält.
Zahlungsbedingungen
Vertragspartnerin der Veranstalterin ist die jeweilige gemeldete Teilnehmerin. Die Teilnehmerin hat die Gebühr für die Lehrveranstaltung nach Erhalt der Rechnung, unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Firma, Arbeitsamt) mit Angabe der vollständigen Rechnungsnummer fristgerecht zu überweisen.
Rücktritt und Kündigung
Bei Rücktritt innerhalb 14 Tagen vor Lehrgangsbeginn werden 25 % der Lehrgangsgebühr bzw. der 1. Teilzahlung als Stornogebühr berechnet. Erfolgt der Rücktritt am Tag des Lehrgangsbeginns oder erscheint ein angemeldeter Teilnehmer zum Lehrgang nicht, wird grundsätzlich die volle Lehrgangsgebühr bzw. die 1. Teilzahlung fällig. Die Kündigung während des Lehrgangs ist mit einer Frist von mindestens 14 Tagen vor dem nächsten Teilzahlungstermin möglich, andernfalls wird die volle nächste Teilzahlung fällig. Bei Lehrgängen ohne Teilzahlungsmöglichkeit ist eine Kündigung während des Lehrgangs nicht möglich. Bereits bezahlte Gebühren werden nicht zurück erstattet.
Die Rücktrittserklärung bzw. die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
Absage von Lehrveranstaltungen
Die Veranstalterin hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung Lehrveranstaltungen abzusagen. Sie ist dann verpflichtet, bereits bezahlte Gebühren zu erstatten; weitere Ansprüche hat die Teilnehmerin, der Teilnehmer nicht.
Gesetzliches Widerrufsrecht
Hinweis gem. §2 Abs. 2 Nr. 8, Fernabsatzgesetz: Bei Geltung dieses Gesetzes kann die Teilnehmerin den Vertrag zwei Wochen lang ab Vertragsschluss (vgl. oben Nr. 2) durch schriftliche Erklärung widerrufen.
Wechsel der Dozentinnen, Dozenten
Ein Wechsel von Dozentinnen, Dozenten auch während des Lehrgangs, berechtigt die Teilnehmerin, den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Gebühr.
Haftung
Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die Teilnehmerinnen oder Teilnehmern im Zusammenhang mit dem Lehrgangsbesuch entstehen, es sei denn, der Schaden ist durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfinnen verursacht. Lehrgangsteilnehmerinnen und –teilnehmer haften nach den Grundsätzen des BGB für Schäden, die sie im Zusammenhang mit dem Lehrgangsbesuch der Veranstalterin oder deren Partnerinnen zufügen.
Copyright
Sämtliche Lehrgangunterlagen dürfen nur mit Einverständnis der Veranstalterin vervielfältigt werden. Eine Einstellung ins Internet, auch in sog. geschlossene Gruppen ist grundsätzlich untersagt.
Datenschutz
Die Daten der Teilnehmerin werden ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungsabwicklung gespeichert und verwendet, es sei denn die Teilnehmerin hat sich mit ihrer Unterschrift damit einverstanden erklärt, dass ihre Daten für künftige Veranstaltungen verwendet werden.
Steuer
Werbungskosten sind bei Fortbildung in einem ausgeübten Beruf voll absetzbar. Sonderausgaben sind bei Berufs- und Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf bis zu 920 Euro im Kalenderjahr absetzbar (Stand Dez 2003). Nähere Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt.
Anmeldung
Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung bis ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn, damit Ihre Zulassung rechtzeitig überprüft werden kann.